Seit dem 24. Februar 2016 ist – von vielen unbemerkt – ein neues Gesetz in Kraft getreten. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ sollen Datenschutzverstöße im Netz besser verfolgt werden und Verbraucher vor unseriösen Unternehmen/Websites geschützt werden können.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass jedem Website-Betreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung eine Abmahnung droht, denn Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände können Verstöße gegen den Datenschutz abmahnen!
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